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Sanierung Freiburgstrasse


Mitteilung über die Belagsarbeiten auf der Freiburgstrasse:

Von Montag, 29. August bis Freitag, 23. September 2011 werden auf der Freiburgstrasse im Wangental zwischen Niederwangen und Thörishaus streckenweise Belagsarbeiten ausgeführt. Die Belagsarbeiten finden jeweils tagsüber von 06.30 Uhr bis 20.00 Uhr statt.
Der Verkehr wird einspurig an den Baustellen vorbeigeführt und durch einen Verkehrsdienst geregelt.
Es muss mit Behinderungen gerechnet werden.
Die Wangentalstrasse, welche sich teilweise als Ausweichroute anbietet, ist ein wichtiger Schulweg und erfordert eine entsprechend rücksichtsvolle Fahrweise.
Die Belagsarbeiten sind unumgänglich. Sie haben keinen Einfluss auf die vorgesehene Verkehrssanierung und Umgestaltung der Freiburgstrasse.
 

Thomas Schmid Stv. Kreisoberingenieur

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BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION

Tiefbauamt des Kantons Bern

Inzwischen haben wir auf der Website des Ortsvereins Thörishaus folgende Notiz gefunden:

10.09.11 / ST:

Es kann nicht sein, dass im Rahmen der Belagsarbeiten an der Freiburgstrasse die Fussgängerstreifen kurzerhand aufgehoben werden!   ... dachten wir uns.
Der Ortsverein Thörishaus ist mit diesem Anliegen sofort an die ausführende Firma gelangt.

Die Realität sieht aber wie folgt aus: Das Strassengesetz des Kantons Bern verlangt offenbar, dass Fussgängerstreifen sofort aufgehoben werden, sobald infolge Belagsarbeiten ein Zebrastreifen weggefräst wird. Und eine Neumarkierung kann technisch normalerweise erst nach ca. 2 Wochen erfolgen, der Neubelag muss erst aushärten.

Der Elternrat Oberwangen hat sofort reagiert und stellt an den neuralgischen Punkten bis auf weiteres Patrouillen. Er erwägt zudem, über die IGERKÖ, Interessensgemeinschaft Elternräte Köniz http://igerk.webnode.com/ die kantonale Verwaltung auf solche irrwitzigen Bestimmungen hinzuweisen und für die Zukunft Regelungen zu fordern, wonach der Kanton als Bauherr permanent für die Schulwesicherheit zu sorgen hat. (Im Bereich von Baustellen von Autobahnen markiert man ja seit Jahren erfolgreich und zeitgerecht mit orangen Markierungen...)

... und stellen folgende Überlegung an:

Regel: Wenn innerorts Tempo    signalisiert ist, gibts keine Fussgängerstreifen.

Somit muss auch der Umkehrschluss gelten:

Wenn innerorts keine Fussgängerstreifen vorhanden sind gilt auch Tempo   .  Logisch, oder?

Oder dann sind mindestens Patrouillen an den neuralgischen Punkten. Natürlich auf Kosten der Bauherrschaft!

 


 

Einladung zum Workshop

 

Der Ortsverein ist zu einem Workshop eingeladen
Montag, 5.09.2011, 16:30 Uhr im Restaurant Hirschen

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16.09.2011 OVO-CUG