10.09.11 / ST:
Es kann nicht sein, dass im Rahmen der Belagsarbeiten an der
Freiburgstrasse die Fussgängerstreifen kurzerhand aufgehoben
werden! ... dachten wir uns.
Der Ortsverein Thörishaus ist mit diesem Anliegen sofort an die
ausführende Firma gelangt.
Die Realität sieht aber wie folgt aus: Das Strassengesetz des Kantons Bern
verlangt offenbar, dass Fussgängerstreifen sofort aufgehoben werden,
sobald infolge Belagsarbeiten ein Zebrastreifen weggefräst wird. Und eine
Neumarkierung kann technisch normalerweise erst nach ca. 2 Wochen
erfolgen, der Neubelag muss erst aushärten.
Der Elternrat Oberwangen hat sofort reagiert und stellt an den
neuralgischen Punkten bis auf weiteres Patrouillen. Er erwägt zudem, über
die IGERKÖ, Interessensgemeinschaft Elternräte Köniz
http://igerk.webnode.com/ die
kantonale Verwaltung auf solche irrwitzigen Bestimmungen hinzuweisen und
für die Zukunft Regelungen zu fordern, wonach der Kanton als Bauherr
permanent für die Schulwesicherheit zu sorgen hat. (Im Bereich von
Baustellen von Autobahnen markiert man ja seit Jahren erfolgreich und
zeitgerecht mit orangen Markierungen...)